Beschreibung
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Produktsicherheit
Sicherheitshinweise
Abgabe nur mit Sprengstoff Erlaubnisscheines § 27 SprengG im Original möglich
Gefahrenstoffbeschreibung für Treibladungspulver
Kennzeichnung nach GHS/CLP:
Gültig für alle nachfolgenden Sorten
Einstufung:
Treibladungspulver, Unterklasse 1.3
Signalwort:
Gefahr
Gefahrenhinweise:
- H203: Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke.
Sicherheitshinweise:
- P210: Von Hitze, Funken, offener Flamme, heißen Oberflächen fernhalten; nicht rauchen.
- P234: Nur im Originalbehälter aufbewahren.
- P240: Behälter und zu befüllende Anlage erden.
- P250: Nicht schleifen, stoßen, reiben oder anderen mechanischen Belastungen aussetzen.
- P280: Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz und Gesichtsschutz tragen.
- P370 + P380: Bei Brand: Umgebung räumen.
- P372: Explosionsgefahr bei Brand.
- P373: KEINE Brandbekämpfung, wenn das Feuer explosive Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse erreicht.
- P401: Dicht verschlossen, kühl und trocken aufbewahren.
- P405: Unter Verschluss aufbewahren.
- P501: Inhalt und Behälter einer sachkundigen Entsorgung zuführen.
Wichtige Hinweise:
Treibladungspulver ist ein hochgefährlicher Stoff, der ausschließlich unter strikt kontrollierten Bedingungen und gemäß den Sicherheitsvorkehrungen aufbewahrt und gehandhabt werden darf. Achten Sie darauf, alle relevanten Sicherheitsmaßnahmen zu befolgen, um Gefährdungen durch Explosionen oder Brände zu verhindern.
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